SVA-Maßnahmen sichern weiterhin bargeldlosen Arztbesuch

Die Ärztekammer konnte das jüngste Angebot der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nicht akzeptieren. Seit 1. Juni gilt damit der vertragslose Zustand. Ein Umstand, den wir mit aller Kraft verhindern wollten. Obwohl wir in jeder Gesprächsrunde der vergangenen Monate ein konkretes Angebot an die Ärztekammer gemacht haben, war die Ärztekammer nicht kooperationsbereit“, sagte SVA-Obmann-Stellvertreter Dr. Martin Gleitsmann.

„Wir haben deshalb ein umfassendes Maßnahmenpaket für die vertragsfreie Zeit erarbeitet. Damit sollen die Versicherten so wenig wie möglich von der neuen Situation spüren“, so Gleitsmann. „Entgegen vieler Behauptungen der Ärztekammer ist der bargeldlose Arztbesuch auch weiterhin möglich.“ Die SVA bietet allen direkt abrechnungsbereiten Ärzten für die vertragslose Zeit – ein Honorarplus von 4%.

„Wir raten allen Versicherten, mit dem Arzt ihres Vertrauens das Gespräch zu suchen und zu erfragen, ob die Leistungen direkt mit der SVA abgerechnet werden.“ Einige Ärzte werden das auch weiterhin tun, es ist auch keinerlei vertragliche Festlegung dafür nötig. „Jeder Arzt, der Verantwortung für seine Patienten übernehmen will, kann das ganz einfach tun - indem er wie gewohnt die e-card nutzt“, erklärte Gleitsmann.

Wenn der Hausarzt die e-card nicht mehr akzeptiert, können sich Versicherte an die eigens eingerichtete Hotline oder direkt an die SVALandesstelle in Feldkirch  wenden. Der vertragslose Bereich gilt nur im niedergelassenen Bereich. Mit allen Vanderen Vertragspartnern außerhalb des niedergelassenen Bereiches (Apotheken, Spitäler, Zahnärzte, Institute) ist der Leistungsvertrag weiterhin aufrecht.

„Finales Angebot“ von Ärztekammer abgelehnt
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) hat der Ärztekammer am Montag nach ihrer Vorstandssitzung ein "finales Angebot" im Vertragsstreit unterbreitet. SVA-Obmann und Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl übermittelte es an Ärztekammerpräsident Walter Dorner.

Auf den Wunsch der Ärzte, die von der Versicherung im Herbst verworfene Einigung auf vier Prozent Honorarplus wiederzubeleben, ist die SVA jedenfalls nicht eingegangen. Ihr Gegenangebot:  Fortsetzung der bisherigen Honorartarife, bis man sich auf einen neuen Vertrag geeinigt hat, dazu eine Einmalzahlung in nicht bezifferter „Millionenhöhe“.

RH-Prüfbericht bestätigt SVA-Forderungen
Bei der Prüfung durch den Rechnungshof wurden die Labortarife der SVA, BVA und StGKK verglichen. Das Ergebnis war mehr als eindeutig: Die SVA hat die bei Weitem höchsten Labortarife der drei untersuchten Krankenversicherungsträger. Die Laborausgaben je Anspruchsberechtigtem waren bei der SVA beispielsweise um 70 Prozent höher als bei der StGKK.

Die SVA sieht sich durch den Rechnungshof in seinen Bemühungen, die Labortarife zu senken, bestätigt: Unser Angebot an die Ärztekammer war gut und fair: Aufwertung der Zuwendungsmedizin und eine Tariferhöhung von 4 Prozent und verkraftbare Senkungen bei den technischen Fächern.

Zitat aus dem RH-Prüfbericht: „Der RH hält seine Kritik aufrecht, dass die großen Tarifunterschiede im Laborbereich für gleiche Leistungen nicht gerechtfertigt sind. Was der Rechnungshof hier deutlich aufzeigt, darf von der Ärztekammer nicht einfach negiert werden. Es kann nicht sein, dass wir für die anderen zahlen. Für die Selbstständigen ist es unzumutbar, für die niedrigeren Tarife der GKKs den Ausgleich zu leisten.“

„Zwei-Klassen-Honorare“. Ein Kommentar von WK-Präsident Manfred Rein:
Die Ärztekammer hat nicht nur einseitig den bestehenden Vertrag mit der SVA gekündigt, sondern geht nun so weit, der Ärzteschaft eine 20-prozentige Anhebung der Tarife zu empfehlen – ungeachtet der Tatsache, dass diese Tarifexplosion mit voller Wucht die Versicherten zu spüren bekommen würden: Sie würden mehr Selbstbehalt zu bezahlen haben und bekommen bei Barzahlung diese zusätzlichen Kos-ten nicht rückerstattet. Die Ärztekammer „vergisst“ zudem ganz gerne, dass 60 Prozent der SVA-Versicherten mit einem monatlichen Einkommen von unter 1.000 Euro auskommen müssen. Fakt ist: Als Monopolist in der Gesundheitsversorgung nützt die Ärztekammer ihre Stellung gezielt aus. Die Kosten für die SVA-Versicherten steigen immer mehr – und das für die immer selbe Leistung. Für die SVA gilt daher im Sinne der Gerechtigkeit für die SVA-Versicherten ganz klar: Gleiches Geld für gleiche Leistung!

Die Wirtschaft und die SVA sind  auch nach dem 1. Juni - jederzeit zu konstruktiven Verhandlungen mit der Ärztekammer bereit. Unsere Tür steht offen. Wir wollen aber, dass die Selbstständigen, also die SVA-Versicherten,  gerecht behandelt und finanziell nicht über den Tisch gezogen werden. Wir wollen keine Zwei-Klassen-Medizin, aber auch keine zwei Klassen an Honoraren.